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Wieviele Zweitwohnungen in Tourismusdestinationen?

Zweitwohnungen, Freizeitwohnsitze, Parahotellerie … so unterschiedlich die Bezeichnungen für ein und dasselbe Phänomen, so gespalten sind häufig auch die Meinungen darüber. In attraktiven Tourismusdestinationen blüht das Immobiliengeschäft - meist so lange, bis die zuständige Landesregierung einen gesetzlichen Riegel vorschiebt. Wie sind aber Freizeitwohnsitze wirklich einzustufen? Sind sie Notwendigkeit, Fluch oder Segen für eine Destination? Welches Ausmaß ist vertretbar? Und welche Ansätze zur Steuerung bieten sich an?

Definition und rechtliche Regelung

Nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz sind Freizeitwohnsitze „Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen …“. Sie werden während des Urlaubs oder am Wochenende genutzt - wovon vielerorts die wochen- und monatelang geschlossenen Rollläden zeugen.

Die Veräußerung von Zweitwohnsitzen dient u.a. der besseren Kapitalausstattung für Hotelbauten. Zudem entstehen durch die Zweitwohnungsnutzung willkommene Frequenzen bei touristischen Infrastrukturen, vielfach jedoch genau in jenen Zeiten, in denen ohnehin Nachfragespitzen zu verzeichnen sind. Ein Verzicht auf Freizeitwohnsitze ist nur schwer vorstellbar und politisch wohl kaum flächendeckend durchzusetzen. Landesweite Vorgaben wie die im Tiroler Raumordnungsgesetz verankerte 8 %-Grenze für Zweitwohnungen bezogen auf die Gesamtzahl der Wohnungen in einer Gemeinde können sich angesichts neuerer Entwicklungen bei Investitionen in gewerbliche Beherbergungsbetriebe als zu starr und somit als nicht zielführend erweisen.

Herausforderung für Destinationen

Denn zahlreiche Destinationen stehen vor der Herausforderung, ihre Bettenstrukturen nicht nur zu erneuern, sondern auch die Zahl der gewerblichen Betten maßgeblich zu steigern, wenn sie in Zukunft im touristischen Geschäft mit dabei sein und die für die einheimische Bevölkerung wichtigen Freizeitinfrastrukturen langfristig sichern wollen. Dabei ist zu beobachten, dass zur Finanzierung neuer gewerblicher Betten in zunehmendem Maße Modelle angeboten werden, die Widmungen für Freizeitwohnsitze beinhalten.

Vom richtigen Maß

Hier stellt sich nun die Frage nach dem richtigen Maß und der touristisch relevanten Bezugsbasis. Aus Sicht des Tourismus ist eine Messgröße, die auf die vermieteten Betten bzw. die jeweiligen Bauvolumina abzielt sinnvoller als der Bezug zum Wohnungsbestand einer Gemeinde. Auf Erfahrungen beruhende Richtwerte können dabei trotz der Individualität der Destinationen und Gemeinden hilfreich sein. Eine Relation von 80:20 zwischen touristisch vermieteten Betten und Betten in Zweitwohnungen scheint eine Größenordnung zu sein, die für unsere Tourismusstruktur möglicherweise eine sinnvolle Obergrenze markiert. Und es gilt vor allem auch, die Betriebskonzepte und Kaufverträge jener Unternehmen genau unter die Lupe zu nehmen, die mit Projekte vorstellig werden, deren Umsetzung an Zweitwohnungswidmungen gekoppelt ist. Anhand dieser Unterlagen ist in der Regel abschätzbar, ob von den vorgesehenen Investitionen ein nachhaltiger Beitrag zur Wertschöpfung der Destination erwartet werden darf oder ob die Rollläden während der meisten Zeit des Jahres geschlossen bleiben.

20. Mai 2009


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