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Ansiedlung von Hotels und Feriendörfern

Die Ansiedlung neuer Beherbergungsbetriebe und Betriebsformen ist oft mit Stolpersteinen behaftet. Es gilt, das passende Projekt für die jeweilige Gemeinde mit möglichst „warmen Betten“ auszuwählen und gut in die Tourismusstrukturen des Ortes und der Destination zu integrieren. In der Schweiz wurde dazu kürzlich ein Leitfaden veröffentlicht, der Gemeinden und Tourismusakteuren als Orientierungshilfe dienen kann. Nicht wenige Feriendestinationen im Alpenraum kämpfen mit dem Problem, dass angesichts hoher Infrastrukturinvestitionen nicht genügend aktiv vermietete Gästebetten zur Verfügung stehen. Die Reaktivierung bestehender wenig aktiver Betriebe oder die Aktivierung bestehender Betten in Zweitwohnsitzen ist meist kaum möglich und die Ansiedelung neuer Zweitwohnsitze aufgrund des hohen Landverbrauchs bei wenig nachhaltigen Wertschöpfungsbeiträgen kritisch zu betrachten. Was bleibt, ist die Ansiedelung neuer, aktiv bewirtschafteter Beherbergungsbetriebe, wobei auch hier zahlreiche Hürden zu beachten sind.

Tragende Rolle der Gemeinde

Bei der Ansiedelung von Hotels oder Feriendörfern kommt der Gemeinde eine tragende Rolle zu. Ortsplanung, Boden- und Wirtschaftspolitik sind wesentliche Gestaltungsbereiche der Gemeinde, in denen die touristischen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Ein Entwicklungskonzept für die Destination als Grundlage für Entscheidungen der Ortsplanung sowie eine aktive Bodenpolitik sind Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Beherbergung in Destinationen. In Bezug auf unterstützungswürdige Projekte kann die Gemeinde verschiedene Rollen von der Koordinatorin bis hin zur Investorin einnehmen. Finanzielle Förderungen sollten gezielt, aber sehr zurückhaltend betrieben werden, damit nur jene Projekte realisiert werden, die für private Investoren langfristig rentabel und für die Gemeinde nachhaltig von Wert sind.

Destinationskonzept als Entscheidungsgrundlage

Der Schweizer Leitfaden zur „Ansiedlung von Feriendörfern und Hotels“ unterscheidet zwei grundlegende Phasen. In Phase 1 wird das Destinationsentwicklungskonzept (auch räumliches Leitbild, räumliches Entwicklungskonzept oder Masterplan) mit Diagnose, Zielformulierung, Rahmenbedingungen etc. erarbeitet, um in Phase 2 die passenden Projekte realisieren zu können. Für die Realisierung ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Projektbetreibern und der öffentlichen Hand erfolgsentscheidend. Dabei ist sicherzustellen, dass angestrebte Projekte zur Destination passen, technisch, ökonomisch und ökologisch machbar sind und vertrauenswürdige Partner daran beteiligt sind.

Leitfaden mit wertvollen Tipps und Beispielen

Der Leitfaden zur „Ansiedlung von Feriendörfern und Hotels“ ist unter Neue Beherbergungsformen downloadbar. Es wird dabei vorwiegend auf die Situation in der Schweiz Bezug genommen, wo die Zweitwohnungs- und Ansiedelungsthematik besonders ausgeprägt ist. Die grundsätzliche Erläuterung der Problematik im Zusammenspiel von Infrastrukturinvestitionen und Beherbergungsinvestitionen, die Darstellung von Prozessabläufen und Stolpersteinen in der Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben, die Rolle der Gemeinde in der Destinationsentwicklung sowie die Praxisbeispiele und Checklisten sind jedoch auf den gesamten Alpenraum übertragbar.

10. Februar 2011


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