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Widmung von Zweitwohnungen

An Zweitwohnungen in Feriendestinationen besteht nach wie vor großes Interesse, auch wenn aufgrund der Wirtschaftskrise der Druck nachgelassen hat. Bevorzugt werden Standorte mit guter und rasch erreichbarer touristischer Infrastruktur, das sind in alpinen Regionen in erster Linie Aufstiegshilfen und Schipisten.

Nachteile überwiegen die positiven Effekte

Freizeitwohnsitzen in Tourismusregionen werden positive und negative Effekte zugeordnet. Aus touristischer Sicht sind die Betten in traditionellen Freizeitwohnsitzen, also in Freizeitwohnsitzen die nicht systematisch weitervermietet werden, schlecht ausgelastet und sie werden vorwiegend dann genutzt, wenn aufgrund der Ferienzeiten die Infrastrukturen ohnehin stark frequentiert sind. Langfristige negative Effekte sind aktuell dort zu beobachten, wo größere Anlagen in die Jahre gekommen sind und die Erbengeneration weder Interesse an der Nutzung hat noch bereit ist, die Kosten für die notwendigen Sanierung und Adaptierung zu tragen. Gesamthaft betrachtet überwiegen die Nachteile, was nicht zuletzt auch in der restriktiven Gesetzgebung auf Länderebene seinen Niederschlag findet.

Weg zur Finanzierung neuer Bettenstrukturen

Angesichts stagnierender oder gar rückläufiger Bettenzahlen und der damit vielerorts verbundenen Reduktion der Intensität des Tourismus sind zahlreiche Gemeinden bestrebt neue Bettenstrukturen anzusiedeln. Seitens der Investoren sind solche Vorhaben häufig verbunden mit dem Ansinnen, einen Teil der Investitionen über den Verkauf von Zweitwohnungen bzw. Freizeitwohnsitzen abzudecken. Das stellt die betroffenen Gemeinden in der Regel vor schwierige Entscheidungen, bei denen eine Reihe wichtiger Aspekte zu beachten ist. Insbesondere geht es auch darum, Wege zu finden, die eine gewerbliche Vermietung dieser Betten und damit die gewünschte Auslastung sicherstellen.

Leitlinien zum Umgang mit Zweitwohnungswidmungen

Die Haimayer Projektbegleitung hat sich mit dieser Thematik befasst und individuell für die jeweiligen Gemeinden Leitlinien für den Umgang mit Zweitwohnungswidmungen entwickelt. Diese Leitlinien beinhalten u.a. konkrete Aussagen zu folgenden Punkten und sie erlauben eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsfindung in den zuständigen Gremien. Bausteine dieser Leitlinien sind:

  • Verknüpfung von Zweitwohnungswidmungen mit dem Entstehen neuer, gewerblich vermieteter Betten.
  • Angemessene Relation zwischen Betten in Zweitwohnungen und in gewerblich vermieteten Betten (Hotels, Pensionen usw.) einschließlich geeigneter Berechnungsgrundlagen.
  • Räumliche Situierung von Zweitwohnungen im Gemeindegebiet (Standortfragen).
  • Kurz-, mittel- und langfristige Ziele für Zweitwohnungswidmungen.
  • Zeitpunkte für die Evaluierung eingetretener Entwicklungen und erzielter Ergebnisse.
  • Argumentationskatalog pro und contra Zweitwohnungen.
  • Checkliste zur Beurteilung von Projekten (u.a. Quoten, Flächen, Architektur, Investoren, Käufer, Verträge, Auslastung, lokale und regionale Vernetzungen, externe Abklärungen ).

28. Jänner 2011


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