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Tourismusabgabe, Zweitwohnungen, Kooperationen

Die föderalistische Struktur des Tourismus in Österreich hat den Ländern, Gemeinden und Tourismusverbänden viele Vorteile gebracht, und auch angesichts der zunehmenden Herausforderungen im Tourismus ist wohl kaum jemand bereit, diese Aufgabenteilung beiseite zu legen. Zahlreiche herausragende Leistungen im österreichischen Tourismus wären ohne diese Struktur wohl nicht zustande gekommen.

Weitgehend flächendeckende Tourismusabgaben

Im Gegensatz zu den tourismusintensiven Schweizer Kantonen Wallis und Graubünden hat Tirol eine flächendeckende Tourismusabgabe, die dem Land selbst sowie den Tourismusverbänden wichtige Einnahmen bringt. Auch in Bundesländern ohne flächendeckende Tourismusabgabe können sich Gemeinden als Tourismusgemeinden deklarieren und damit solche Einnahmen generieren.

Destinationen finanziell zunehmend gefordert

Angesichts der sich zunehmend öffnenden Schere zwischen knappen Kassen einerseits und steigenden Herausforderungen an die Finanzierung der touristischen Infrastrukturen andererseits sind zukunftsorientierte Lösungen zweifellos gefragt. Verbunden damit kann ein erster Schritt der sein, dass - je nach Rechtslage - die Gemeinden oder die Tourismusverbände bei den Pflichtbeiträgen der Unternehmer und den Aufenthaltsabgaben der Gäste jenen Rahmen ausschöpfen, der vom Gesetz her gegeben ist. Dass dies nicht immer leicht fällt, liegt auf der Hand. Auch eine Erhöhung des gesetzlichen Rahmens für Pflichtbeiträge und Aufenthaltsabgaben darf nicht tabu sein - und wird von tourismusintensiven Regionen auch gefordert.

In Bezug auf die an die Umsätze gebundene Tourismusabgabe und die Gebühren für Freizeitwohnsitze in Feriengebieten ziehen Schweizer Regionen in zunehmendem Maße nach, bei der an die Kapazitäten gebundenen Beherbergungsgebühr bzw. Gästetaxe, die unabhängig von der Bettenauslastung eingehoben wird, begeben sie sich auf die Überholspur. Denn das ist ein Thema, das auch in unseren Breiten schon diskutiert aber nicht weiter verfolgt wurde.

Abgaben für Zweitwohnungen

Wichtig erscheint mir nach wie vor der Punkt Zweitwohnungen, die für Ferienzwecke genützt werden. Größenabhängige Gebühren sind richtig, ob sie in ihrer Dimension aber ausreichen und die Flächenbeanspruchung sowie die sonstigen Nachteile für alpine Regionen wettmachen, sei dahingestellt. Und Tourismusabgabe fällt bei Freizeitwohnsitzen keine an, da es sich dabei ja nicht um Betriebe handelt, die Umsätze aus dem Tourismus generieren.

Zahlreiche Orte haben diese Problematik erkannt und sie sind bemüht, bei neuen Zweitwohnungswidmungen restriktiv vorzugehen. Unterstützt werden sie dabei von den Raumplanungsstellen der jeweiligen Landesregierungen. Allerdings lassen sich neue Zweitwohnungswidmungen nicht immer und nicht überall vermeiden, insbesondere dort nicht, wo in größerem Umfang in neue Bettenkapazitäten investiert werden soll. Denn ein Teil dieser Investitionen wird gerne und in zunehmendem Maße über den Verkauf von Zweitwohnungen abgedeckt, wofür natürlich entsprechende Widmungen erforderlich sind. Hier sind die Verantwortlichen in den Gemeinden angehalten, darauf zu achten, dass möglichst viele dieser Objekte in einem bestimmten zeitlichen Umfang für die hotelmäßige Vermietung zur Verfügung stehen. Das belebt das Haus, das belebt den Ort, das bringt Wertschöpfung und aufgrund der gewerblichen Vermietung auch Gästetaxe sowie Tourismusabgabe für die Gemeinden bzw. Tourismusorganisationen.

Gemeindeübergreifende touristische Infrastruktur

Ein weiterer und noch viel wichtiger Schritt ist die konsequente, Gemeinde- und Regionsgrenzen überschreitende Zusammenarbeit in den verschiedensten Bereichen des Tourismus, insbesondere bei den Infrastruktureinrichtungen. Da tut sich bereits einiges und diese Entwicklungen werden von den Ländern auch forciert. Dahin zielen auch die Bestrebungen der neuen österreichischen Tourismusstrategie, in der zu den Rahmenbedingungen für den Tourismus, zu den Förderungen, zur Infrastruktur und zum Marketing entsprechende Ziele formuliert und z.T. bereits in Umsetzung sind.

Vielversprechende Ansätze in diese Richtung, die auch die Tourismus- und Freizeitwirtschaft betreffen, weist Vorarlberg auf, wo in regionsweiten Projekten und umfassenden Planungsansätzen zukunftsorientierte Lösungen entstanden sind bzw. entstehen: Beispiele sind die Vision Rheintal, die Regionalentwicklung Walgau und die Raumentwicklung Montafon. Hier wird nicht nur geplant, sondern hier werden unter Einbindung aller relevanten Interessengruppen neue Formen der innerregionalen Zusammenarbeit entwickelt und umgesetzt. Sicher muss darüber hinaus noch viel mehr geschehen! Aber jeder Schritt in die richtige Richtung ist ein wertvoller Baustein zur Zukunftssicherung des alpinen Tourismus.

9. April 2010


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