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Kurienwahlrecht in Tourismusverbänden

Das in Tirol geltende und auch in der Novellierung des Tiroler Tourismusgesetzes verankerte Kurienwahlrecht in Tourismusverbänden macht ausmehreren Gründen Sinn. Für die bestehende „Ungerechtigkeit“ in der Stimmgewichtung zwischen Unternehmen mit großen und solchen mit kleinen Umsätzen wird in den Medien gerne ein Beispiel aus Osttirol zitiert, wo im Kurienwahlrecht die Stimme eines Seilbahnunternehmers so viel Gewicht hat wie 90 Stimmen von Kleinvermietern. Was wäre aber wohl die Konsequenz für viele Kleinvermieter (und nicht nur für diese), wenn es diesen Großen nicht gäbe, der in Osttirol an drei Standorten die Winterentwicklung professionell vorantreibt und mit seinen Incomingaktivitäten Gäste aus Herkunftsgebieten gewinnt, von denen die Region vorher nicht einmal träumen konnte.

Natürlich braucht es auch die Stimme und das Engagement der Kleineren. Das sogenannte „Ungleichgewicht“ in Tiroler Tourismusverbänden besteht lediglich in der Vollversammlung, während im Aufsichtsrat alle drei Stimmgruppen (große, mittlere und kleine Umsätze) mit jeweils gleich vielen Köpfen vertreten sind. Das gleiche Bild kann sich auch in dem aus dem Aufsichtsrat heraus gewählten Vorstand ergeben.

Die Gefahr, dass tourismusferne Industriebetriebe im Tourismusverband das Sagen haben, ist jedenfalls in Tirol eher zu vernachlässigen. Zum einen deshalb, weil die Einstufung für die touristischen Pflichtbeiträge mit zunehmender Tourismusferne der Branche niedriger wird und zum zweiten, weil nur jene Umsätze für die Berechnung der Tourismusabgabe herangezogen werden, die in der Region getätigt werden. Exportleistungen, die über die Grenzen Tirols hinausreichen, finden keine Berücksichtigung. Das führt etwa dazu, dass große, international tätige Industriebetriebe aufgrund fehlender touristischer und lediglich geringer innerregionaler Umsätze weit davon entfernt sind, maßgeblichen Einfluss auf das touristische Geschehen nehmen zu können - und das vermutlich auch gar nicht wollen.


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