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Freizeitwohnsitze - von der Schweiz nach Österreich

Die Schweiz ist seit Jahrzehnten bekannt für ihren großzügigen Umgang mit Zweitwohnungen bzw. Freizeitwohnsitzen, auch sehr zur Freude der Bauwirtschaft in den Berggebieten. Zweitwohnungen sind in den Tourismuskantonen überall präsent, mit positiven und negativen Effekten für den Tourismus, und in der Regel zum gehörigen Nachteil der Ortsstruktur sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Verantwortungsvolle Schweizer Touristiker sind sich schon lange bewusst, dass Freizeitwohnsitze in zu großer Zahl für die Tourismuswirtschaft nicht unbedingt das Gelbe vom Ei sind. Als einer der positiven Aspekte ist anzumerken, dass gerade in entlegeneren Berggemeinden manche traditionellen Bauwerke längst verfallen wären, hätte man sie nicht der Nutzung als Freizeitwohnsitze zugeführt. Letzteres ist auch ein Weg, der im neuen Zweitwohnungsgesetz der Schweiz vorgesehen ist (Umnutzung geschützter oder ortsbildprägender Bauten zu Zweitwohnungen).

Angesichts der hohen Anteile von Zweitwohnungen in Schweizer Ferienorten ist die Regelung, dass nur 50 % von Hotel-Altbeständen in Freizeitwohnsitze umgewandelt werden dürfen, der Rest jedoch für Erstwohnungen, Angestelltenunterkünfte oder kommerzielle Nutzungen zur Verfügung stehen muss, absolut sinnvoll. Wir kennen ja aus touristischen Intensivregionen in Österreich die Problematik, dass sich junge Einheimische dort den Wohnraum nicht mehr leisten können und zur Abwanderung in mehr oder weniger weit entfernte, andere Gemeinden gezwungen sind. Künftige Generationen in Schweizer Tourismusorten werden für diese 50 % Regelung vermutlich einmal dankbar sein.

Aufgrund der zu erwartenden Einschränkungen in der Schweiz drängt Kapital nach Österreich. Der Umstand, dass dieser Druck und das dadurch gesteigerte Interesse nach Freizeitwohnsitzen unseren Tourismusgemeinden große Sorgen bereitet, hat ja auch dazu geführt, dass das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Jahre 2014 eine Enquete zu dieser Thematik durchgeführt hat. Es würde auf jeden Fall Sinn machen, die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen und allenfalls weiter zu entwickeln und eine österreichweite Rahmenregelung zu formulieren. Und was die Bundesländer anbelangt: Tirol und Vorarlberg sind jedenfalls aktuell dabei, ihre Raumordnungsgesetze in geeigneter Weise zu adaptieren.


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